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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Harald Klappacher

harald.klappacher@businesspartnering.at

Tel.: +43 664 26 06 680

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Stand: Septmber 2026

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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und [Vorname Nachname, Geschäftsbezeichnung „HK Performance Management“], im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt.

Sie gelten insbesondere für:

  • Performance-Management- und Unternehmensberatungsleistungen,

  • Beratungs- und Analyseleistungen,

  • das digitale Dienstleistungsprodukt „Sales X-Ray“,

  • sowie sonstige Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber anbietet.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
 

1.2
Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (B2B). Leistungen werden nicht an Verbraucher angeboten.
 

1.3
Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
 

1.4
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
 

1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

2. Leistungsumfang
 

2.1
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Bestellung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
 

2.2
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und nach fachlichen Gesichtspunkten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Umsatz-, Gewinn-, Abschluss- oder Vertriebssteigerung, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 

2.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte einzusetzen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Auftraggeber entsteht dadurch nicht.

 

3. Sales X-Ray
 

3.1
Sales X-Ray ist ein digitales Dienstleistungs- und Analyseprodukt von HK Performance Management zur Analyse und Bewertung vertriebsbezogener Informationen, Strukturen, Prozesse und/oder Potenziale.
 

3.2
Der konkrete Leistungsumfang von Sales X-Ray ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. dem jeweiligen Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
 

3.3
Je nach gebuchtem Leistungsumfang kann Sales X-Ray insbesondere die Auswertung vom Auftraggeber bereitgestellter Informationen, Daten, Antworten, Unterlagen oder sonstiger Eingaben sowie die Erstellung daraus abgeleiteter Analysen, Auswertungen, Empfehlungen oder Berichte umfassen.
 

3.4
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
 

3.5
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen auf deren sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.
 

3.6
Die Ergebnisse von Sales X-Ray stellen eine Analyse bzw. Entscheidungsgrundlage dar. Die unternehmerische Entscheidung über die Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 

4.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und sonstigen Angaben vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
 

4.2
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen nicht, verspätet oder unvollständig bereitstellt, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
 

4.3
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten und Informationen berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

5. Berichterstattung und Ergebnisse
 

5.1
Art, Umfang und Zeitpunkt einer Berichterstattung richten sich nach der jeweils vereinbarten Leistung.
 

5.2
Bei Sales X-Ray erhält der Auftraggeber das vereinbarte Analyseergebnis bzw. den vereinbarten Report nach Abschluss der vereinbarten Leistung und nach Vorliegen aller hierfür erforderlichen Informationen.
 

5.3
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Analyse bzw. Leistungserbringung, nicht jedoch die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.

 

6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
 

6.1
Sämtliche vom Auftragnehmer entwickelten Methoden, Konzepte, Modelle, Vorlagen, Analysesysteme, Strukturen, Prozesse, Texte, Präsentationen, Auswertungen, Softwarebestandteile, Fragestellungen, Bewertungslogiken, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
 

6.2
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den konkret für ihn erstellten Ergebnissen von Sales X-Ray ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
 

6.3
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, gewerbliche Weiterverwertung, Weiterlizenzierung oder der Verkauf der zugrunde liegenden Methoden, Systeme oder Bestandteile von Sales X-Ray an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
 

6.4
Der Auftraggeber darf seine individuell erstellten Ergebnisse innerhalb seines eigenen Unternehmens für betriebliche Zwecke verwenden.

 

7. Gewährleistung
 

7.1
Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag zulässigerweise nichts Abweichendes vereinbart wird.
 

7.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder neuerliche Leistungserbringung zu beheben.
 

7.3
Kein Mangel liegt insbesondere darin, dass mit der Leistung kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, sofern ein solches Ergebnis nicht ausdrücklich als Vertragsgegenstand vereinbart wurde.
 

7.4
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Kenntnisnahme unter konkreter Beschreibung des Mangels mitzuteilen.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB keine zulässige Einschränkung vorsehen.
 

8.2
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden.
 

8.3
Für die vom Auftraggeber aufgrund der Analyse oder Empfehlungen getroffenen unternehmerischen Entscheidungen und deren wirtschaftliche Folgen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern kein vom Auftragnehmer zu vertretender Pflichtverstoß vorliegt.
 

8.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht, insbesondere bei Personenschäden oder vorsätzlichem Verhalten.

 

9. Geheimhaltung und Datenschutz
 

9.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
 

9.2
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
 

9.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, vertrauliche Informationen des Auftragnehmers, insbesondere Informationen über Methoden, Systeme, Geschäftsmodelle und interne Prozesse von Sales X-Ray, vertraulich zu behandeln.
 

9.4
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit für eine Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
 

9.5
Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf der Website ist ergänzend zu beachten.

 

10. Honorar und Zahlungsbedingungen
 

10.1
Die Höhe des Honorars bzw. Preises ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
 

10.2
Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Honorar mit Rechnungslegung fällig.
 

10.3
Bei Sales X-Ray kann der Auftragnehmer die Zahlung des vereinbarten Preises vor Beginn der Leistungserbringung verlangen, sofern dies im Angebot bzw. Bestellprozess vorgesehen ist.
 

10.4
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.
 

10.5
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung
 

11.1
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

 

12. Vertragsabschluss, Durchführung und Beendigung
 

12.1
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche Vereinbarung oder – bei entsprechend ausgestaltetem Online-Bestellprozess – durch Bestellung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
 

12.2
Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und entsprechender Rechnungslegung.
 

12.3
Bei laufenden Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.
 

12.4
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

13. Schlussbestimmungen
 

13.1
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in Textform erfolgen.
 

13.2
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
 

13.3
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Auftragnehmers vereinbart.
 

13.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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